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* '''Lt. Gesetz ( § 93 HGB ff) ist der Versicherungsmakler Sachverwalter des Kunden und auch nur diesem verpflichtet.''' Er kommt der Verpflichtung der Nachvollziehbarkeit des Geschehens durch das Beratungsprotokoll nach. '''Er unterhält zum Schutz der Kundschaft eine Berufshaftpflichtversicherung''' um bei Fehlern/Schadenfall auch möglichen Schadenersatzverpflichtungen nachkommen zu können. <br /> | * '''Lt. Gesetz ( § 93 HGB ff) ist der Versicherungsmakler Sachverwalter des Kunden und auch nur diesem verpflichtet und nicht dem Versicherer.''' Er kommt der Verpflichtung der Nachvollziehbarkeit des Geschehens durch das Beratungsprotokoll nach. '''Er unterhält zum Schutz der Kundschaft eine Berufshaftpflichtversicherung''' um bei Fehlern/Schadenfall auch möglichen Schadenersatzverpflichtungen nachkommen zu können. <br /> | ||