Meier
keine Bearbeitungszusammenfassung
07:18
−1
Die Seite wurde neu angelegt: „ '''§ 95 VVG''' (1) Wird die versicherte Sache vom Versicherungsnehmer veräußert, tritt an dessen Stelle der Erwerber in die während der Dauer seines Eige…“
14:58
+1.085