Musikinstrumentenversicherung

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XYZ

Die Musikinstrumentenversicherung ist im Regelfall eine sog. Allgefahrenversicherung. D.h., dass das versicherte Musikinstrument sowie dessen Zubehör gegen alle Risiken und Gefahren versichert ist, ausgenommen die Risiken und Gefahren, die explizit in den Versicherungsbedingungen ausgeschlossen sind.

Versicherte Risiken / Gefahren und Ausschlüsse

Gefahren / Risiken / Schäden - Beispiel Beispiel
Beispiel Beispiel
Beispiel Beispiel
Beispiel Beispiel
Beispiel Beispiel
Beispiel Beispiel
Beispiel Beispiel
Beispiel Beispiel


Geltungsbereich der Musikinstrumentenversicherung

Der Versicherungsschutz der Musikinstrumentenversicherung hat Gültigkeit in den aktuellen EU-Mitgliedsstaaten. Eine Erweiterung auf „weltweit“ kann gegen einen Beitragszuschlag vereinbart werden.

Leistung im Schadensfall

Im Schadensfall ist die finanzielle Leistung begrenzt auf die im Versicherungsschein vereinbarte Versicherungssumme. Im finanzielle Ausgleich erfolgt für:

die anfallenden Reparaturkosten bei Verlust oder Totalschaden bis zur Höhe des Neuwertes

Die Erstattung des Neuwertes wird gewährt, wenn die Versicherungssumme wie nachfolgend ermittelt wurde:

aktueller Listenpreis des versicherten Instruments + Zubehör + spezifische Verkabelung + Fracht + Montage + Mehrwertsteuer

Beitragshöhe der Musikinstrumentenversicherung

Die Beitragshöhe zur Musikinstrumentenversicherung richtet sich nach:

Art des Musikinstruments Wert des Musikinstruments Art des Zubehörs Wert des Zubehörs vereinbartes Geltungsbereich (EU oder weltweit)

Tarifliche Besonderheiten der Musikinstrumentenversicherung

Kostenübernahme für ein Leihinstrument während der Reparatur Kostenübernahme für Porto bei der Versendung an die Reparaturwerkstatt 24-Stunden-Deckung im Kfz