Handelswarenversicherung - Autoinhaltsversicherung
In der Handelswarenversicherung bzw. Autoinhaltsversicherung sind die gesamten Handelswaren und anderer Autoinhalt versichert, der im Zusammenhang mit der Berufstätigkeit mitgeführt werden. Diese sind u.a.
- Werkzeuge
- Messgeräte
- Kundenwaren, die ausgeliefert werden
- eigene Waren, die zu Filialen transportiert werden
- Rohstoffe und Halbzeuge, die zur Produktion benötigt oder selbst abgeholt werden
Versicherte Gefahren in der Handelswarenversicherung
- Transportmittelunfall
- plötzlich von außen einwirkende Ereignisse
- Brand, Blitzschlag, Explosion, höhere Gewalt
- Einbruchdiebstahl
- Diebstahl ganzer Verpackungseinheiten (Kolli)
- Diebstahl / Unterschlagung des Fahrzeugs
- Beraubung
- Unruhen
Versicherte Kosten in der Handelswarenversicherung
- Schadenabwehrkosten und Schadenminderungskosten
- Bergungskosten und Beseitigungskosten
- Fahrzeugreparaturkosten aufgrund eines ersatzpflichtigen Einbruchdiebstahlschadens
Erweiterungen
Der Versicherungsschutz der Handelswarenversicherung kann durch Klauseln - je nach Bedarf - erweitert werden.
Domizilklausel
Mit der Domizilklausel kann der Versicherungsschutz der Handelswarenversicherung auf bis zu drei Tage vor/nach der Reise für das beladen bzw. entladen versichert werden.
Versagen / Niederbrechen von Kühlaggregaten
Durch diese Klausel sind Schäden an der Handelsware versichert, die aufgrund technischem Versagens eine maschinellen Kühleinrichtung entstehen.
Leckage von Fässern und Tanks
Versichert werden kann der finanzielle Schaden, der aufgrund von Rinnverlusten entsteht, wenn ein Behälter beschädigt oder undicht wird.
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