Rentenversicherung gesetzliche, Flexi Rente Prävention und Rehabilitation

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Prävention

Die gesetzliche Rentenversicherung bietet in Zusammenarbeit mit Betrieben und Betriebsärzten Präventionsleistungen für Arbeitnehmer an.

Prävention bedeutet, Wege zu finden um gesundheitliche Beeinträchtigungen gar nicht erst entstehen zu lassen oder so früh wie möglich entgegenzuwirken. In Gruppen von max. 15 Teilnehmern erhält der Arbeitnehmer in einer zertifizierten Rehabilitationseinrichtung Informationen zu den Themen

  • Stressmanagement
  • Bewegung
  • Gesunde Ernährung

Nach einer medizinischen Untersuchung werden mit dem Arbeitnehmer und dem Team der Rehabilitationseinrichtung individuelle Präventionsziele erarbeitet, die der Arbeitnehmer berufsbegleitend und unter Alltagsbedingungen umzusetzen lernt.


Rehabilitation für Kinder / Jugendliche

Für Kinder und Jugendliche gibt es unter bestimmten Voraussetzungen Rehabilitationsleistungen von der gesetzlichen Rentenversicherung. Diese Leistungen haben das Ziel, chronischen Krankheiten oder gesundheitlichen Einschränkungen entgegenzuwirken.

Die Rehabilitationsleistungen für Kinder und Jugendliche sind in Zukunft auch ambulant möglich.


Nachsorgeleistungen

Zur langfristigen Sicherstellung der Rehabilitationsleistungen für den Patienten, ist es erforderlich, dass Nachsorgeleistungen in Anspruch genommen werden. Bundesweit stehen hierfür Angebote zur Nachsorge zur Verfügung.

Am Ende der Rehabilitationsmaßnahme legt das Team zusammen mit dem Patienten gemeinsam fest, welche Nachsorgeleistungen am besten geeignet sind.



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