Privatrechtsschutzversicherung, Vorsorgerechtsschutz

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Die Vorsorgerechtsschutz ist eine Erweiterung des Deckungsumfangs einer bestehenden Rechtsschutzversicherung für noch nicht bekannte, später eintretende Änderungen der Lebensumstände des Versicherungsnehmers oder der mitversicherten Personen.


  • Zeitpunkt:

Die Veränderungen der Lebenssituation sind ab dem Zeitpunkt des Entstehens und meist ohne Wartezeit mitversichert.


  • Voraussetzungen:

Voraussetzungen für den Versicherungsschutz ist die rechtzeitige Mitteilung an den Rechtsschutzversicherer über die geänderten oder neu hinzukommenden Risiken. Sowie deren Beginn und Aufnahme in den Versicherungsschutz.


  • Beitragshöhe:

Im Regelfall fällt kein zusätzlicher Beitrag für die Zusatzleistung an, da diese bereits im Gesamtbeitag für die Rechtsschutzversicherung einkalkuliert wurde.


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Schlagwort: Zusatzdeckung, Deckungserweiterung, Rechtsschutzversicherung Deckungsumfang

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