Krankenversicherung private, Versicherungsfall
Version vom 14. Mai 2021, 11:28 Uhr von Meier (Diskussion | Beiträge)
Der Versicherungsfall liegt vor, wenn eine medizinisch notwendige Heilbehandlung durchgeführt wird. Mehrere voneinander unabhängige Erkrankungen begründen jeweils einen neuen Versicherungsfall.
Die PKV begrenzt die Leistungspflicht grundsätzlich nicht nur auf die schulmedizinischen Behandlungsmethoden. Bewährt sich eine Behandlungsmethode oder wird sie als erfolgversprechend angesehen, so leistet auch hier der private Krankenversicherer.
Siehe auch:
Krankenversicherung private, medizinisch notwendige Heilbehandlung
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Schlagwort: Versicherungsfall
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