Kapitallebensversicherung, Besteuerung
Version vom 18. Juli 2021, 07:48 Uhr von Meier (Diskussion | Beiträge)
Das Abschlussjahr der Kapitallebensversicherung ist maßgebend.
- Bei einem Abschluss vor dem Jahr 2005
- - und die Vertragsdauer beträgt mindestens zwölf Jahre,
- - es sind mindestens fünf Jahre Beiträge gezahlt worden,
- - und die Todesfallsumme beträgt mind. 60% der eingezahlten Beiträge,
- bleibt die Lebensversicherung bei Erfüllung aller Voraussetzungen ertragssteuerfrei.
- Ansonsten ist die Abgeltungssteuer zu entrichten.
- Bei einem Abschluss ab dem 1. Januar 2005
- - der Vertrag mindestens zwölf Jahre gelaufen ist,
- - die Versicherungssumme erst nach Ablauf des 60. Lebensjahres ausbezahlt wird,
- - sind 50% der Erträge zu versteuern, wenn beide Voraussetzungen zutreffen. Ansonsten ist die Abgeltungssteuer zu entrichten..
- Bei einem Abschluss ab dem 1. Januar 2012
- - der Vertrag mindestens zwölf Jahre gelaufen ist,
- - die Versicherungssumme erst nach Ablauf des 62. Lebensjahres ausbezahlt wird,
- sind 50% der Erträge zu versteuern, wenn beide Voraussetzungen zutreffen. Ansonsten ist die Abgeltungssteuer zu entrichten..
Siehe auch:
Abgeltungssteuer / Kapitalertragssteuer
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Schlagwort: Lebensversicherung Besteuerung, Lebensversicherung Steuer, Steuer auf Lebensversicherungen, nachgelagerte Besteuerung, Abgeltungssteuer auf Lebensversicherungen
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