Krankenversicherung private, Ehegattennachversicherung

Aus Versicherungen.org Wiki
Version vom 18. Juli 2021, 08:15 Uhr von Meier (Diskussion | Beiträge)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Wird für den Ehepartner eine gleichartige Versicherung innerhalb von zwei Monaten nach der Eheschließung beantragt, so entfällt bei der Krankheitskostenversicherung die allgemeine Wartezeit (3 Monate) für den Ehepartner. Besteht die Versicherung des Partners seit mindestens 8 Monaten, so entfallen auch die besonderen Wartezeiten.


Siehe auch:
Krankenversicherung private, Wartezeiten / Wartezeitentfall


 Alle Einträge zur Krankenversicherung private anzeigen                                        zur Hauptseite 


Bim pim v02.png


















Schlagwort: Ehegattenversicherung, Ehegattennachversicherung, Wartezeiterlass, Wartezeitentfall

.-.-.-.