Billigkeitshaftung
Version vom 8. November 2021, 11:46 Uhr von Meier (Diskussion | Beiträge)
Aus Billigkeitsgründen, wenn kein Dritter die Aufsichtspflicht verletzt hat, kann es bei dem Vorliegen einer Deliktunfähigkeit dennoch zu Schadenersatzansprüchen kommen. Es werden die finanziellen Verhältnisse des Schädigers berücksichtigt. D. h., verfügt der Schädiger über entsprechende finanzielle Möglichkeiten, die bei einer Schadenersatzleistung seine finanziellen Umstände nicht sonderlich beeinflussen, hat er für den Schaden aufzukommen.
Siehe auch:
§ 829 BGB Ersatzpflicht aus Billigkeitsgründen
Verschuldenshaftung / deliktische Haftung
Gefährdungshaftung
Alle Einträge zur Versicherung allgemein anzeigen zur Hauptseite
Tel.: 08105 - 778960
info@versicherungsvergleich.de
WhatsApp: 08105 - 7789 881
Sofortanfrage / Angebot
Haftung, Haftung aus Billigkeitsgründen