Subsidärhaftung
Version vom 25. November 2021, 09:18 Uhr von Meier (Diskussion | Beiträge)
Eine nachrangige Haftung wird als Subsidärhaftung bezeichnet.
Beispiel: Ein Dritter (außerhalb des Versicherungsvertrages) wird zur Kostenübernahme herangezogen. Die Subsidärhaftung gilt immer dann, wenn ein Dritter zum Schadenersatz verpflichtet wurde.
Siehe auch:
Subsidaritätsklausel
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