Kfz Versicherung, Deckungssumme
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120.000 Kundenmandate, inhabergeführt seit 1985 |
Als Deckungssumme wird der Wert bezeichnet, der im Schadensfall maximal von der Versicherungsgesellschaft an den Geschädigten ausbezahlt wird. Je nach Versicherungssparte sind die Deckungssummen unterschiedlich hoch.
- Gesetzlich vorgeschriebene Mindestsummen
- In der Kfz-Haftpflichtversicherung beträgt die gesetzliche Mindestdeckungssumme bei Personenschäden 2,5 Mio. Euro. Werden mehrere Personen geschädigt greift die Maximierung, somit stehen maximal 7,5 Mio. Euro für alle geschädigten Personen zur Verfügung.
- Bei Sachschäden beträgt die gesetzliche Maximalleistung 1,12 Mio. Euro und bei Vermögensschäden beträgt diese Maximalleistung 50.000 Euro.
- Ein höherer Deckungsumfang ist frei vereinbar
- Je nach Versicherungsgesellschaft und Tarifvariante sind mittlerweile höhere Deckungssummen üblich. So sind Deckungssummen von 50 oder 100 Mio. Euro für Personen-, Sach- und Vermögensschäden pauschal mittlerweile üblich. Die maximale Regulierung bei Personenschäden ist auch von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich. Oftmals werden 8 Mio. Euro oder 15 Mio. Euro je Geschädigten in Ansatz gebracht.
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