Gebäudeversicherung private, nicht versichert sind...
Nicht versichert sind:
- grundsätzlich vorsätzlich oder grob fahrlässig angerichtete Schäden,
- Sachen die ihrem Zweck Wärme und/oder Feuer ausgesetzt wurden, Beispiel: Kaminbrand,
- Schäden aufgrund einer Überschwemmung, Grundwasser, Rückstau aus der Kanalisation, der witterungsbedingt erfolgt,
- Schäden, die entstanden sind, bevor das Gebäude fertiggestellt wurde,
- Schäden, die während des Umbaus entstehen, und als Folge das Gebäude unbenutzbar wird,
- Sturmschäden aufgrund einer Windstärke unter 8,
- Schäden an Mobiliar, das nicht mit dem Gebäude fest verbunden ist.
Durch den Zusatzbaustein "Elementar" sind folgende Schäden zusätzlich versicherbar:
- Erdrutsch,
- Erdsenkung,
- Lawinen,
- Sturmflut,
- Schnee,
- Hagel.
Siehe auch:
Gebäudeversicherung private, grobe Fahrlässigkeit
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Schlagwort: Elementarschadenversicherung, Unwetterversicherung, Gebäudeversicherung Ausschlüsse
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