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In Ausnahmefällen ist eine Rückkehr zur gesetzlichen Krankenkasse möglich. | |||
'''Angestellte''' reduzieren das Bruttoeinkommen unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze von XXX 56.250 Euro. Diese Grenze gilt für das Jahr 2016. | |||
Hier hilft die Teilzeitarbeit. Oder aber, Geahltsanteile werden in die betriebliche Altersvorsorge eingezahlt. Und bei eintretender Arbeitslosigkeit tritt automatisch die Pflichtversicherung in Kraft. | |||
'''Selbstständige''' wechseln im '''Hauptjob''' in ein Angestelltenverhältnis. Ihr Einkommen liegt muss unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenzeer von 56.250 € jährlich liegen. | |||
'''Verheiratete''', deren Ehepartner in der gesetzlichen Krankenkasse versichert sind können, bei Aufgabe der Selbständigkeit, in die Familienversicherung Wechseln. | |||
Wenn Sie älter als 55 Jahre sind, haben Sie kaum noch eine Chance zu wechseln. Eine Möglichkeit ist auch hier die Familienversicherung über den Ehepartner. | |||
Wenn Sie Rentner sind | |||