Verträge kündigen: Unterschied zwischen den Versionen

Zur Navigation springen Zur Suche springen
keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 15: Zeile 15:




* '''Definition der Kündigung:'''
* '''Definition der Kündigung'''
:Die Kündigung ist eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung eines Vertragspartners, mit dem Ziel, den bestehenden Versicherungsvertrag zu beenden. Die ausgesprochene Kündigung bedarf keiner Zustimmung, diese wirkt als Erklärung.  
:Die Kündigung ist eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung eines Vertragspartners, mit dem Ziel, den bestehenden Versicherungsvertrag zu beenden. Die ausgesprochene Kündigung bedarf keiner Zustimmung, diese wirkt als Erklärung.  


45.063

Bearbeitungen

Navigationsmenü