Krankenversicherung private, freie Krankenhauswahl: Unterschied zwischen den Versionen

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Der Versicherungsnehmer hat für medizinische notwendige stationäre Heilbehandlung '''die freie Wahl unter allen Krankenhäusern''', die unter ständiger ärztlicher Leitung stehen, über ausreichende diagnostische und therapeutische Möglichkeiten verfügen und Krankengeschichten führen. <br />
Der Versicherungsnehmer hat für medizinische notwendige stationäre Heilbehandlung '''die freie Wahl unter allen Krankenhäusern''', die unter ständiger ärztlicher Leitung stehen, über ausreichende diagnostische und therapeutische Möglichkeiten verfügen und Krankengeschichten führen. <br />


  Der Kassenpatient hat i.d.R. kein freie Krankenhauswahlrecht.
  Der Kassenpatient hat i.d.R. kein freies Krankenhauswahlrecht.


👁 Siehe auch: [[Krankenversicherung private, freie Arztwahl]]<br />
👁 Siehe auch: [[Krankenversicherung private, freie Arztwahl]]<br />
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