Meier
keine Bearbeitungszusammenfassung
07:23
+40
Die Seite wurde neu angelegt: „ Der Arbeitgeber hat gegenüber seinen Arbeitnehmern eine Fürsorgepflicht. Diese ergibt sich aus den §§ 617 bis 619 BGB und stellt eine Nebenpflicht aus…“
07:21
+582