Transportversicherung, international gebräuchliche Vertragsbestimmungen
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120.000 Kundenmandate, inhabergeführt seit 1985 |
International Commercial Terms
Hierbei handelt sich um international und gebräuchliche Vertragsbedingungen, die im grenzüberschreitenden Verkehr, mangels eines int. Handelsrechts (im besonderen Maße Kosten- sowie Risikoverteilung) die gegenseitigen Pflichten zwischen Verkäufer u. Käufer regeln.
Diese internationalen Vertragsbestimmungen regeln wann die Risikotragung für die Ware vom Verkäufer auf den Käufer übergeht.
FOB (Free on board)
Der Verkäufer verbringt die Ware auf seine Kosten bis über die Schiffsreling. Ab diesem Zeitpunkt geht das Risiko (und weitere entstehenden Kosten) auf den Käufer über.
CIF (Cost, Insurance, Freight)
Der Verkäufer verbringt die Ware an Bord des Schiffs. Er ist verpflichtet auf seine Kosten eine Seetransportversicherung abzuschließen.
DDP (Delivered Duty Paid)
Der Verkäufer übernimmt alle Kosten u. Risiken. Er zahlt die Versicherungsprämie den Zoll und die Entladung der Ware. Die Ware hat er bis zu dem vereinbarten Ort zu bringen.
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