Freistellungsauftrag stellen: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 27. März 2017, 05:29 Uhr

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Die persönliche Steuer-Identifikationsnummer (IdNr) ist bei Stellung eines Freistellungsaufträgs immer anzugeben. Diese Nummer wird jedem Bürger ab der Geburt zugeteilt.

Kennen Sie Ihre IdNr nicht, so können Sie unter Steuerindentifikationsnummer diese beim Bundeszentralamt für Steuern abfragen.



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