Baufinanzierung: Unterschied zwischen den Versionen
Meier (Diskussion | Beiträge) |
Meier (Diskussion | Beiträge) |
||
Zeile 16: | Zeile 16: | ||
:* '''Fremdfinanzierung'''<br /> | :* '''Fremdfinanzierung'''<br /> | ||
:Die Fremdfinanzierung kann erfolgen durch | : Die Fremdfinanzierung kann erfolgen durch | ||
* '''Hypothekdarlehen''' | * '''Hypothekdarlehen''' |
Version vom 5. April 2017, 19:52 Uhr
Als Baufinanzierung wird das Bereitstellen von Geld mittels eines Kredits für die Errichtung eines Gebäudes bezeichnet. Oftmals ist der Erwerb eines Grundstücks mit inbegriffen.
Im Rahmen der Baufinanzierung wird nach der Finanzierungsart unterschieden.
- Eigenfinanzierung
- Als Eigenfinanzierung wird bezeichnet:
- - eigenes Geldvermögen
- - eigenes Sachkapital (eigenes Grundstück)
- - Eigenleistung (persönlich erbrachte Bauleistungen)
- - angespartes Bausparguthaben auf einem Bausparvertrag
- Fremdfinanzierung
- Fremdfinanzierung
- Die Fremdfinanzierung kann erfolgen durch
- Hypothekdarlehen
werden von Banken, Sparkassen, Kreditinstituten, Versicherungsunternehmen und Bausparkassen gewährt.
- Bundesbaudarlehen
werden gewährt für Sonderprogramme, wie z.B. Vergleichsbautenprogramme, Versuchsprogramme, Bundesumsiedlungsprogramme
- Landesbaudarlehen
werden gewährt für Länder- und Bundesprogramme, wie z.B. Industrieschwerpunktprogramme
- Kommunaldarlehen
werden gewährt für Landes- und Kommunalprogramme, wie z.B. Stadtsanierung
- Restfinanzierungsmittel
sind u.a. Arbeitgeberdarlehen, Baukostenzuschüsse, Mieterdarlehen, Mietvorauszahlungen, Verwandtendarlehen
BAUZWISCHENFINANZIERUNG
Die Bauzwischenfinanzierung ist erforderlich, wenn
- nicht genügend Eigenkapital vorhanden ist
- das Baugrundstück nicht weiter belastet werden kann – fehlende Belastungsreife -
- für das Fremdkapital der Auszahlungszeitpunkt nicht günstig ist
Schlagwort: