Baufinanzierung: Unterschied zwischen den Versionen
Meier (Diskussion | Beiträge) |
Meier (Diskussion | Beiträge) |
||
Zeile 18: | Zeile 18: | ||
:Die Fremdfinanzierung kann erfolgen durch | :Die Fremdfinanzierung kann erfolgen durch | ||
- | - Hypothekdarlehen | ||
werden von Banken, Sparkassen, Kreditinstituten, Versicherungsunternehmen und Bausparkassen gewährt. | werden von Banken, Sparkassen, Kreditinstituten, Versicherungsunternehmen und Bausparkassen gewährt. | ||
- | - Bundesbaudarlehen | ||
werden gewährt für Sonderprogramme, wie z.B. Vergleichsbautenprogramme, Versuchsprogramme, Bundesumsiedlungsprogramme | werden gewährt für Sonderprogramme, wie z.B. Vergleichsbautenprogramme, Versuchsprogramme, Bundesumsiedlungsprogramme | ||
- Landesbaudarlehen | |||
werden gewährt für Länder- und Bundesprogramme, wie z.B. Industrieschwerpunktprogramme | werden gewährt für Länder- und Bundesprogramme, wie z.B. Industrieschwerpunktprogramme | ||
- Kommunaldarlehen | |||
werden gewährt für Landes- und Kommunalprogramme, wie z.B. Stadtsanierung | werden gewährt für Landes- und Kommunalprogramme, wie z.B. Stadtsanierung | ||
- Restfinanzierungsmittel | |||
sind u.a. Arbeitgeberdarlehen, Baukostenzuschüsse, Mieterdarlehen, Mietvorauszahlungen, Verwandtendarlehen | sind u.a. Arbeitgeberdarlehen, Baukostenzuschüsse, Mieterdarlehen, Mietvorauszahlungen, Verwandtendarlehen | ||
Version vom 5. April 2017, 19:58 Uhr
Als Baufinanzierung wird das Bereitstellen von Geld mittels eines Kredits für die Errichtung eines Gebäudes bezeichnet. Oftmals ist der Erwerb eines Grundstücks mit inbegriffen.
Im Rahmen der Baufinanzierung wird nach Finanzierungsarten unterschieden.
- Eigenfinanzierung
- Als Eigenfinanzierung wird bezeichnet:
- - eigenes Geldvermögen
- - eigenes Sachkapital (eigenes Grundstück)
- - Eigenleistung (persönlich erbrachte Bauleistungen)
- - angespartes Bausparguthaben auf einem Bausparvertrag
XXX richten
- Fremdfinanzierung
- Die Fremdfinanzierung kann erfolgen durch
- Hypothekdarlehen werden von Banken, Sparkassen, Kreditinstituten, Versicherungsunternehmen und Bausparkassen gewährt.
- Bundesbaudarlehen werden gewährt für Sonderprogramme, wie z.B. Vergleichsbautenprogramme, Versuchsprogramme, Bundesumsiedlungsprogramme
- Landesbaudarlehen werden gewährt für Länder- und Bundesprogramme, wie z.B. Industrieschwerpunktprogramme
- Kommunaldarlehen werden gewährt für Landes- und Kommunalprogramme, wie z.B. Stadtsanierung
- Restfinanzierungsmittel sind u.a. Arbeitgeberdarlehen, Baukostenzuschüsse, Mieterdarlehen, Mietvorauszahlungen, Verwandtendarlehen
- Bauzwischenfinanierung
- Die Bauzwischenfinanzierung ist erforderlich, wenn
- nicht genügend Eigenkapital vorhanden ist<br /
- das Baugrundstück nicht weiter belastet werden kann – fehlende Belastungsreife -
- für das Fremdkapital der Auszahlungszeitpunkt nicht günstig ist
Schlagwort: