Sachmängelhaftung: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Versicherungen.org Wiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
K (Textersetzung - „frameless|miniatur“ durch „<span class="glyphicon glyphicon-th-list"></span>“)
Zeile 12: Zeile 12:
👁Siehe auch:  [[            ]] <br />
👁Siehe auch:  [[            ]] <br />


[[Datei:list-klein.png|frameless|miniatur]] [http://www.versicherungen.org/mediawiki/index.php?title=Kategorie:Versicherung_Allgemein&mobileaction=toggle_view_mobile  Alle Einträge zur '''Versicherung allgemein''' anzeigen]<br />
<span class="glyphicon glyphicon-th-list"></span> [http://www.versicherungen.org/mediawiki/index.php?title=Kategorie:Versicherung_Allgemein&mobileaction=toggle_view_mobile  Alle Einträge zur '''Versicherung allgemein''' anzeigen]<br />


Schlagwort:<br />
Schlagwort:<br />
[[Category:Versicherung_Allgemein]]
[[Category:Versicherung_Allgemein]]

Version vom 11. April 2017, 15:16 Uhr

Die Sachmängelhaftung ist in § 434 BGB geregelt. Es ist ein gesetzliches verankertes Recht. Sofern der Verkauf eines Produktes zwischen einem Verkäufer/Händler und der Privatperson stattfindet, kann es keinen Haftungsausschluss geben. Ab der Übergabe haftet der Verkäufer mind. für ein Jahr.

Der Käufer hat das Recht auf kostenfreie Nachbesserung. Dem Verkäufer steht das Recht zu, diese Nachbesserung selbst durchzuführen. Führt die Nachbesserung zu keinem Erfolg kann eine Kaufpreisminderung vereinbart werden oder der Rücktritt vom Vertrag erklärt werden.

Die Sachmängelhaftung wird nicht durch eine freiwillige Garantieleistung des Verkäufers ersetzt. Die gesetzlichen Rechte werden durch die Händlergarantie weder aufgehoben noch eingeschränkt.


👁Siehe auch: Garantie / Garantieleistung
👁Siehe auch: [[ ]]
👁Siehe auch: [[ ]]
👁Siehe auch: [[ ]]

Alle Einträge zur Versicherung allgemein anzeigen

Schlagwort: