Krankenversicherung gesetzliche, Wechsel GKV zur PKV: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 11. April 2017, 18:18 Uhr
Sofern das Einkommen des Versicherte oberhalb der Versicherungspflichtgrenze liegt, ist ein Wechsel zur privaten Krankenversicherung möglich.
Kündigung der gesetzlichen Krankenversicherung
Die Kündigung der gesetzlichen Krankenversicherung ist grundsätzlich nur ordentlich möglich. D.h. die Mitgliedschaft bei der GKV muss mindestens über einen Zeitraum von 18 Monaten bestanden haben. Die Kündigung kann dann zum übernächsten Kalendermonat vorgenommen werden. Voraussetzung zum Wirksamwerden der Kündigung ist, dass im Regelfall dem Arbeitgeber eine Mitgliedsbescheinigung der neuen GKV innerhalb der Kündigungsfrist vorgelegt wird.
Sonderkündigungsrecht
Da der Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung gesetzlich vorgeschrieben wird, besteht kein Sonderkündigungsrecht bei einer Beitragssatzerhöhung. Wird jedoch ein Zusatzbeitrag erhoben, so besteht ein Sonderkündigungsrecht zu dem Zeitpunkt, in dem der Zusatzbeitrag das erste Mal erhoben wird. Hierauf muss das Krankenversicherungsunternehmen explizit hinweisen.
Beim Wechsel Vorerkrankungen immer angeben
Bitte beantworten Sie wahrheitsgemäss alle Antragsfragen der privaten Krankenversicherung zu den Vorerkrankungen. Verschweigen Sie bitte nichts wonach gefragt wird. So sind Sie auf der sicheren Seite. Sollten Erkrankungen vorliegen, die Ihrer Meinung nach nicht bedeutend sind, bitte angeben. Sofern diese zu Erschwerungen der Antragsannahme führen, wird Ihnen ein Vorschlag des Beitragzuschlages gemacht. Sie haben dann immer die Freiheit ja oder nein zu sagen. Sie entscheiden.
👁 Siehe auch: Krankenversicherung gesetzliche, Kündigung
👁 Siehe auch: Krankenversicherung gesetzliche, Beitragsentwicklung
👁 Siehe auch: Krankenversicherung private, Vorteile
👁 Siehe auch: Krankenversicherung private, Nachteile
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