Versicherungsportal: Unterschied zwischen den Versionen
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Versicherungsportale erleichtern bzw. machen eine umfasssende Information des Besuchers erst möglich und erlauben in vielen Versicherungssparten auch einen bequemen online Direktabschluss. Versicherungsportale mit Versichungsvergleichen von Tarifen verschiedener Versicherer wurden erstmals 1996/97 in das Internet gestellt. '''Diese Portale und Vergleiche wurden von einzelnen Versicherungsmaklern initiert, ''' es war '''nicht der Verbraucherschutz | Versicherungsportale erleichtern bzw. machen eine umfasssende Information des Besuchers erst möglich und erlauben in vielen Versicherungssparten auch einen bequemen online Direktabschluss. Versicherungsportale mit Versichungsvergleichen von Tarifen verschiedener Versicherer wurden erstmals 1996/97 in das Internet gestellt. '''Diese Portale und Vergleiche wurden von einzelnen Versicherungsmaklern initiert, ''' es war '''nicht der Verbraucherschutz, geschweige denn die Versicherer. ''' Es handelte sich hierbei um eine echte Pionierleistung der Versicherungsmakler. In den ersten Jahren bereiteten die Versicherer mit zahlreichen Abmahnungen dieser Entwicklung erhebliche Schwierigkeiten. Es waren Versicherer die die Transparenz, den offenen Vergleich ihrer Tarife mit den Mitbewerbern scheuten. Verbraucherschutzstellen waren ebenso überhaupt nicht angetan, da der Versicherungsmakler die Rolle des Verbraucherschutzes übernahm.<br /> | ||
* ''' An den Portalen gibt es auch berechtigte Kritik.''' <br /> | * ''' An den Portalen gibt es auch berechtigte Kritik.''' <br /> |
Version vom 21. April 2017, 14:43 Uhr
- Wer hat es erfunden?
Versicherungsportale erleichtern bzw. machen eine umfasssende Information des Besuchers erst möglich und erlauben in vielen Versicherungssparten auch einen bequemen online Direktabschluss. Versicherungsportale mit Versichungsvergleichen von Tarifen verschiedener Versicherer wurden erstmals 1996/97 in das Internet gestellt. Diese Portale und Vergleiche wurden von einzelnen Versicherungsmaklern initiert, es war nicht der Verbraucherschutz, geschweige denn die Versicherer. Es handelte sich hierbei um eine echte Pionierleistung der Versicherungsmakler. In den ersten Jahren bereiteten die Versicherer mit zahlreichen Abmahnungen dieser Entwicklung erhebliche Schwierigkeiten. Es waren Versicherer die die Transparenz, den offenen Vergleich ihrer Tarife mit den Mitbewerbern scheuten. Verbraucherschutzstellen waren ebenso überhaupt nicht angetan, da der Versicherungsmakler die Rolle des Verbraucherschutzes übernahm.
- An den Portalen gibt es auch berechtigte Kritik.
Die Eigendarstellung des Portalbetreibers gegenüber dem Verbraucher ist zum Teil unklar oder schlichtweg irreführend. So wird sich sehr häufig als "unabhängiger Informationsgeber, Verbraucherportal und xxx-Tip Portal" dargestellt. Erst kürzlich hat sich ein neues Portal etabliert das "gemeinnützig tätig" ist und keine "Gewinnabsichten" hat, finanziert sich aber über Werbung auf seinen Seiten. Hier gibt der Versicherungssuchende seine Anfrage mit persönlichen Angaben ein, die dann an einen ihm vollkommen "Unbekannten" Vermittler aufschlagen.
- Das Impressum ist sehr wichtig
Häufig erfährt der Verbraucher erst aus dem Impressum wer alles an der Vermarktung seiner Adresse und Informationen beteiligt ist. So gibt es den Domaininhaber, der stellt den Domainnamen zur Verfügung.
Der Seitenbetreiber muss nicht Domaininhaber sein. Der Seitenbetreiber muss kein Versicherungsvermittler sein. Sehr, sehr häufig betreiben Internet-Marketing Firmen die Seiten. Durch ihre Kenntnisse verstehen diese Firmen oftmals einen guten Platz in den Suchmaschinen zu erlangen. Die Inhalte der Seiten, der redaktionelle Teil und eingebundene Vergleiche stammen dann von einem weiteren Marktteilnehmer der im schlimmsten Fall Adresshändler ist und die Adresse einschliesslich der persönlichen Angaben weiterverkauft. Selbst hier ist noch nicht Endstation. Die Adresse wird an einen Vertrieb verkauft oder auch in einer Leadsbörse versteigert. Der Vertrieb der die Adresse erworben hat teilt die Anfrage einem Vermittler gegen Entgelt oder auch unentgeltlich zu. Im letzten Fall vereinnahmt der Vertrieb dann einen zustandegekommenen Versicherungsvertrag.
- Das Impressum weist dann ggf. folgenden Eintrag aus (Originalauszug):
"Hinweis: Der Betreiber dieser Seite ist weder Versicherung, noch Versicherungsvermittler, sondern lediglich Tippgeber. Die Vergleiche zur xxxVersicherung werden durch die xxx Firma zur Verfügung gestellt." usw.. Jegliche Haftung wird daher ausgeschlossen, usw..
- Befindet sich der Sitz der Betreibergesellschaft im Ausland
(sehr beliebt: Malta, Tennerifa, England, Schweiz, Karibik und die russischen Staaten), dies ist oft der Fall, nehmen Sie bitte Abstand. Sie werden Rechtsansprüche kaum durchsetzen können.
- Anfragen werden mehrfach verkauft,
das werden Sie leider nicht verhindern können.
- Wer haftet
ist in solchen Fällen sehr schwierig zu beantworten bzw. im Vorfeld überhaupt nicht zu klären.
- Und Ihr email account läuft über.
👁 Siehe auch: Vertriebswege / Vertriebskanäle
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Schlagwort: Versicherungsportale, Tippgeber, Versicherungstippgeber, Versicherungen Adresshändler