Einbruchdiebstahl, Beraubung, einfacher Diebstahl: Unterschied zwischen den Versionen
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- Als '''Einbruchdiebstahl''' wird das gewaltsame Eindringen in ein Gebäude (oder auch das Aufbrechen eines Behältnisses | - Als '''Einbruchdiebstahl''' wird das gewaltsame Eindringen in ein Gebäude (oder auch das Aufbrechen eines Behältnisses) | ||
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- Die '''Beraubung''' trägt das Merkmal der Androhung oder Anwendung von Gewalt. Entreiss-Diebstahl zählt ebenfalls dazu. | - Die '''Beraubung''' trägt das Merkmal der Androhung oder Anwendung von Gewalt. Entreiss-Diebstahl zählt ebenfalls dazu. | ||
: Die Beraubung '''ist versichert'''.<br /> | : Die Beraubung '''ist versichert'''.<br /> |
Version vom 23. April 2017, 15:21 Uhr
Zu unterscheiden ist zwischen dem einfachen Diebstahl, dem Einbruchdiebstahl und der Beraubung.
- Als Einbruchdiebstahl wird das gewaltsame Eindringen in ein Gebäude (oder auch das Aufbrechen eines Behältnisses)
- Der Einbruchdiebstahl ist versichert.
- Die Beraubung trägt das Merkmal der Androhung oder Anwendung von Gewalt. Entreiss-Diebstahl zählt ebenfalls dazu.
- Die Beraubung ist versichert.
- Der einfache Diebstahl trägt nicht das Merkmal der Gewalt und des Einbruchs. Hierzu zählen auch der Trickdiebstahl, Taschendiebstahl und die Entwendung von Gegenständen aus dem Kfz und aus Gebäuden. Der einfache Diebstahl ist i.d.R. nicht versichert.
Nicht automatisch versichert ist der Einbruchdiebstahl aus Luft-, Wasser- und Motorfahrzeugen.
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Schlagwort: Diebstahl, einfacher Diebstahl, Beraubung, Trickdiebstahl, Taschendiebstahl