D&O versicherter Personenkreis: Unterschied zwischen den Versionen
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• Leiter von Rechtsabteilungen, soweit diese für die Einhaltung von Wertpapiervorschriften verantwortlich sind,<br /> | • Leiter von Rechtsabteilungen, soweit diese für die Einhaltung von Wertpapiervorschriften verantwortlich sind,<br /> | ||
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• angestellten Arbeitnehmer, soweit diese zusammen mit einer anderen versicherten Person in Anspruch genommen werden,<br /> | • angestellten Arbeitnehmer, soweit diese zusammen mit einer anderen versicherten Person in Anspruch genommen werden,<br /> | ||
• der Versicherungsnehmerin und ihrer Tochtergesellschaften,<br /> | • der Versicherungsnehmerin und ihrer Tochtergesellschaften,<br /> | ||
• Versicherungsschutz wird auch den Ehegatten, Lebenspartnern im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes, Kindern, Erben, Nachlassverwaltern, Betreuern und Insolvenzverwaltern versicherter Personen gewährt, soweit diese als Rechtsnachfolger einer versicherten Person an deren Stelle aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen für einen Schaden in Anspruch genommen werden.<br /> | • Versicherungsschutz wird auch den Ehegatten, Lebenspartnern im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes, Kindern, Erben, Nachlassverwaltern, Betreuern und Insolvenzverwaltern versicherter Personen gewährt, soweit diese als Rechtsnachfolger einer versicherten Person an deren Stelle aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen für einen Schaden in Anspruch genommen werden.<br /> |
Version vom 16. Oktober 2016, 10:55 Uhr
Versicherter Personenkreis
Versicherte Personen sind alle ehemaligen und während der Dauer des Versicherungsvertrages:
• bestellte u. stellvertretende Mitglieder
• des Vorstands o. der Geschäftsführung,
• der Aufsichtsrats o. Beirats,
• des Verwaltungsrats, Präsidiums, Kuratoriums o. Borad of Directors
und
• bestellte oder angestellte
• faktische Organmitglieder,
• ständige Vertreter ,
• besondere Vertreter ,
• Generalbevollmächtigte,
• Prokuristen und leitenden Angestellte,
• Interimsmanager,
• Compliance-, Datenschutz-, Geldwäsche-, Arbeitsschutz- oder Sicherheitsbeauftragte,
• Leiter von Rechtsabteilungen, soweit diese für die Einhaltung von Wertpapiervorschriften verantwortlich sind,
• bestellte Liquidatoren, nicht Insolvenzverwalter,
• angestellten Arbeitnehmer, soweit diese zusammen mit einer anderen versicherten Person in Anspruch genommen werden,
• der Versicherungsnehmerin und ihrer Tochtergesellschaften,
• Versicherungsschutz wird auch den Ehegatten, Lebenspartnern im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes, Kindern, Erben, Nachlassverwaltern, Betreuern und Insolvenzverwaltern versicherter Personen gewährt, soweit diese als Rechtsnachfolger einer versicherten Person an deren Stelle aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen für einen Schaden in Anspruch genommen werden.