Kleine und mittlere Unternehmen (KMU): Unterschied zwischen den Versionen
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Gemäß der ''EU-Empfehlung 2003/361/EG'' der [[Europäische Union|Europäischen Union]] gelten Unternehmen mit mehr als 250 [[Vollzeitäquivalent|Mitarbeitern]] oder einem [[Jahresumsatz]] über 50 Mio Euro verbunden mit einer [[Bilanzsumme]] über 43 Mio Euro als Großunternehmen.<ref>[http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2003:124:0036:0041:DE:PDF EU-Definition kleine und mittlere Unternehmen]</ref> | Gemäß der ''EU-Empfehlung 2003/361/EG'' der [[Europäische Union|Europäischen Union]] gelten Unternehmen mit mehr als 250 [[Vollzeitäquivalent|Mitarbeitern]] oder einem [[Jahresumsatz]] über 50 Mio Euro verbunden mit einer [[Bilanzsumme]] über 43 Mio Euro als Großunternehmen.<ref>[http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2003:124:0036:0041:DE:PDF EU-Definition kleine und mittlere Unternehmen]</ref> | ||
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Für eine weitere Unterscheidung zwischen KMU und Großunternehmen existiert eine zusätzliche Empfehlung der EU-Kommission, wonach neben den bisherigen quantitativen nun auch qualitative Merkmale wie die Eigentums- und Entscheidungsverhältnisse mit einbezogen werden.<ref>Martin Kaschny, Matthias Nolden, Siegfried Schreuder: Innovationsmanagement im Mittelstand: Strategien, Implementierung, Praxisbeispiele. Gabler, Wiesbaden 2015, ISBN 978-3-658-02544-1.</ref> Eigenständigkeit wird durch die Kommission definiert als: das Unternehmen ist weder Partner eines anderen Unternehmens noch mit einem anderen Unternehmen verbunden (weniger als 25 % Anteile als Anteilseigner oder Anteilgeber).<ref>{{Internetquelle |url=http://ec.europa.eu/enterprise/enterprise_policy/sme_definition/sme_user_guide_de.pdf |titel=Die neue KMU-Definition – Benutzerhandbuch und Mustererklärung |hrsg=Europäische Gemeinschaften |seiten=16 |datum=2006 |zugriff=2012-11-11 |format=PDF; 1,3 MB}}</ref> | Für eine weitere Unterscheidung zwischen KMU und Großunternehmen existiert eine zusätzliche Empfehlung der EU-Kommission, wonach neben den bisherigen quantitativen nun auch qualitative Merkmale wie die Eigentums- und Entscheidungsverhältnisse mit einbezogen werden.<ref>Martin Kaschny, Matthias Nolden, Siegfried Schreuder: Innovationsmanagement im Mittelstand: Strategien, Implementierung, Praxisbeispiele. Gabler, Wiesbaden 2015, ISBN 978-3-658-02544-1.</ref> Eigenständigkeit wird durch die Kommission definiert als: das Unternehmen ist weder Partner eines anderen Unternehmens noch mit einem anderen Unternehmen verbunden (weniger als 25 % Anteile als Anteilseigner oder Anteilgeber).<ref>{{Internetquelle |url=http://ec.europa.eu/enterprise/enterprise_policy/sme_definition/sme_user_guide_de.pdf |titel=Die neue KMU-Definition – Benutzerhandbuch und Mustererklärung |hrsg=Europäische Gemeinschaften |seiten=16 |datum=2006 |zugriff=2012-11-11 |format=PDF; 1,3 MB}}</ref> | ||
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Institut für Mittelstandsforschung (IfM) Bonn''' <br /> | |||
Das [[Institut für Mittelstandsforschung Bonn|IfM Bonn]] zieht die folgenden Größenmerkmale zur Definition von kleinen und mittleren Unternehmen heran:<ref>{{Internetquelle|url=http://www.ifm-bonn.org/definitionen/kmu-definition-des-ifm-bonn/|titel=IfM Bonn: KMU-Definition des IfM Bonn|werk=www.ifm-bonn.org|zugriff=2016-07-06}}</ref> | Das [[Institut für Mittelstandsforschung Bonn|IfM Bonn]] zieht die folgenden Größenmerkmale zur Definition von kleinen und mittleren Unternehmen heran:<ref>{{Internetquelle|url=http://www.ifm-bonn.org/definitionen/kmu-definition-des-ifm-bonn/|titel=IfM Bonn: KMU-Definition des IfM Bonn|werk=www.ifm-bonn.org|zugriff=2016-07-06}}</ref> | ||
Version vom 4. Mai 2017, 05:55 Uhr
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU), in Belgien und Österreich Klein- und Mittelbetriebe (KMB), ist die Sammelbezeichnung für Unternehmen, die definierte Grenzen hinsichtlich Beschäftigtenzahl, Umsatzerlös oder Bilanzsumme nicht überschreiten. Die Einordnung erfolgt in der Regel unabhängig von der gewählten Rechtsform oder der Eigentümerstruktur. Unternehmen, die die Grenzen überschreiten, werden Großunternehmen genannt. Quelle: Wikipedia
Europäische Union
Gemäß der EU-Empfehlung 2003/361/EG der Europäischen Union gelten Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern oder einem Jahresumsatz über 50 Mio Euro verbunden mit einer Bilanzsumme über 43 Mio Euro als Großunternehmen.[1]
Typ | Anzahl Beschäftigte | Umsatzerlös in Mio. € | Bilanzsumme in Mio. € | ||
---|---|---|---|---|---|
Kleinstunternehmen | < 10 | sowie entweder | ≤ 2 | oder | ≤ 2 |
Kleine Unternehmen | < 50 | sowie entweder | ≤ 10 | oder | ≤ 10 |
Mittlere Unternehmen | < 250 | sowie entweder | ≤ 50 | oder | ≤ 43 |
Für eine weitere Unterscheidung zwischen KMU und Großunternehmen existiert eine zusätzliche Empfehlung der EU-Kommission, wonach neben den bisherigen quantitativen nun auch qualitative Merkmale wie die Eigentums- und Entscheidungsverhältnisse mit einbezogen werden.[2] Eigenständigkeit wird durch die Kommission definiert als: das Unternehmen ist weder Partner eines anderen Unternehmens noch mit einem anderen Unternehmen verbunden (weniger als 25 % Anteile als Anteilseigner oder Anteilgeber).[3]
Institut für Mittelstandsforschung (IfM) Bonn
Das IfM Bonn zieht die folgenden Größenmerkmale zur Definition von kleinen und mittleren Unternehmen heran:[4]
Typ | Beschäftigte | Umsatzerlös in Mio. € | |
---|---|---|---|
Kleinstunternehmen | ≤ 9 | und | ≤ 2 |
Kleine Unternehmen | ≤ 49 | und | ≤ 10 |
Mittlere Unternehmen | ≤ 499 | und | ≤ 50 |
KMU zusammen | ≤ 499 | und | ≤ 50 |
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- ↑ EU-Definition kleine und mittlere Unternehmen
- ↑ Martin Kaschny, Matthias Nolden, Siegfried Schreuder: Innovationsmanagement im Mittelstand: Strategien, Implementierung, Praxisbeispiele. Gabler, Wiesbaden 2015, ISBN 978-3-658-02544-1.
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