Betriebshaftpflichtversicherung / Gewerbehaftpflichtversicherung: Unterschied zwischen den Versionen
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Die Betriebshaftpflichtversicherung (auch als Gewerbehaftpflichtversicherung bezeichnet) richtet sich an dem Betrieb, die auch eine juristische Person sein kann, aus. Hier ist der Betrieb versichert. Die Mitarbeiter des Betriebes sind in den Schutz mit einbezogen. | Die Betriebshaftpflichtversicherung (auch als Gewerbehaftpflichtversicherung bzw. Unternehmenshaftpflichtversicherung bezeichnet) richtet sich an dem Betrieb, die auch eine juristische Person sein kann, aus. Hier ist der Betrieb versichert. Die Mitarbeiter des Betriebes sind in den Schutz mit einbezogen. | ||
Eine Versicherungspflicht ist i.d.R. nicht gegeben. Siehe hierzu auch: versicherungspflichtige Betriebe/Unternehmen. | Eine Versicherungspflicht ist i.d.R. nicht gegeben. Siehe hierzu auch: versicherungspflichtige Betriebe/Unternehmen. | ||
Schlagwort: Betriebshaftpflicht, Betriebshaftpflichtversicherung, Berufshaftpflicht, Berufshaftpflichtversicherung, Vermögensschadenhaftpflichtversicherung, Versicherungspflicht | Schlagwort: Betriebshaftpflicht, Betriebshaftpflichtversicherung, Berufshaftpflicht, Berufshaftpflichtversicherung, Vermögensschadenhaftpflichtversicherung, Versicherungspflicht |
Aktuelle Version vom 8. Mai 2017, 07:04 Uhr
Die Betriebshaftpflichtversicherung (auch als Gewerbehaftpflichtversicherung bzw. Unternehmenshaftpflichtversicherung bezeichnet) richtet sich an dem Betrieb, die auch eine juristische Person sein kann, aus. Hier ist der Betrieb versichert. Die Mitarbeiter des Betriebes sind in den Schutz mit einbezogen.
Eine Versicherungspflicht ist i.d.R. nicht gegeben. Siehe hierzu auch: versicherungspflichtige Betriebe/Unternehmen.
Schlagwort: Betriebshaftpflicht, Betriebshaftpflichtversicherung, Berufshaftpflicht, Berufshaftpflichtversicherung, Vermögensschadenhaftpflichtversicherung, Versicherungspflicht