Vertragliche Haftung: Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Meier (Diskussion | Beiträge) |
Meier (Diskussion | Beiträge) |
||
Zeile 8: | Zeile 8: | ||
👁 Siehe auch: [[gesetzliche Haftung]] | 👁 Siehe auch: [[gesetzliche Haftung]] | ||
Schlagwort: Haftung, vertragliche Haftung, gesetzliche Haftung | Schlagwort: Haftung, vertragliche Haftung, gesetzliche Haftung | ||
[[Category:Versicherung_Allgemein]] | [[Category:Versicherung_Allgemein]] |
Version vom 10. Mai 2017, 20:45 Uhr
Vertragliche Haftung
Der vertraglichen Haftung liegen Vereinbarungen zwischen zwei Parteien (Auftraggeber u. Auftragnehmer) zugrunde. Wird die Leistung nicht erbracht oder sie ist mangelhaft oder wird zu spät erbracht, löst dies ggf. Schadenersatzanspüche aus. Die vertragliche Haftung, im Gegensatz zur gesetzlichen Haftung, ist i.d.R. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen,Voraussetzung die vertragsgemäßen Vereinbarungen gehen über die gesetzliche Haftpflicht hinaus.
Einige wenige Versicherer bieten auch Deckung für die vertragliche Haftung.
👁 Siehe auch: gesetzliche Haftung Schlagwort: Haftung, vertragliche Haftung, gesetzliche Haftung