Kfz Versicherung, Motor-Comfort-Versicherung: Unterschied zwischen den Versionen

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- PKW (privat genutzt)<br />
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- Nennleistung bis maximal 200 kW<br />
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- Fahrzeugalter maximal 8 Jahre<br />
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- Fahrleistung des Fahrzeugs unter 160.000 km bei Vertragsabschluss<br />
- Fahrleistung des Fahrzeugs unter 160.000 km bei Vertragsabschluss<br />
- alle planmäßig vorgeschriebenen Inspektionen und Wartungsarbeiten sind durchgeführt worden<br />
- alle planmäßig vorgeschriebenen Inspektionen und Wartungsarbeiten sind durchgeführt worden<br />



Version vom 12. Mai 2017, 05:19 Uhr

Die Motor-Comfort-Versicherung ist eine Restkostenversicherung, die in Kombination mit der Kfz-Vollkaskoversicherung abgeschlossen werden kann. Mit der Motor-Comfort-Versicherung wird das gebraucht erworbene Kraftfahrzeug von einem Privatanbieter nach Ablauf der Herstellergarantie gegen kostenintensive Defekte an Motor, Getriebe und Kraftübertragung abgesichert werden.


Nachfolgende Merkmale von Gebrauchtwagen sind einzuhalten:

- PKW (privat genutzt)
- Nennleistung bis maximal 200 kW
- Fahrzeugalter maximal 8 Jahre
- Fahrleistung des Fahrzeugs unter 160.000 km bei Vertragsabschluss
- alle planmäßig vorgeschriebenen Inspektionen und Wartungsarbeiten sind durchgeführt worden


Die Reparaturkosten für die nachfolgenden Teile werden übernommen

Motor - versichert sind alle Teile des Motors und seiner Betätigung als konstruktive Einheit. Unmittelbar zum Motor gehören:
- alle Arten von Aufladungssystemen einschließlich spezieller Ansaug- und Abgaskrümmer, sofern sie zum serienmäßigen Ausstattungsumfang gehören
- alle Arten von Antrieben für die Nockenwellen bzw. den Ventiltrieb
- die Zylinderkopfdichtungen und alle Wellendichtringe
- das gesamte Kühlsystem (Motorkühler, Ladeluftkühler, Wärmetauscher) einschließlich Ausgleichsbehälter, Wasserpumpe, Thermostat und Kühlventilator
- alle unmittelbar der Funktionsfähigkeit des Motors dienenden Messfühler, Sensoren sowie elektrische und elektronische Bauteile (auch Steuergeräte)


Getriebe
- versichert sind alle Teile des Getriebes und seiner Betätigung als konstruktive Einheit

Kraftübertragung
- versichert sind alle äußeren und inneren Teile der Kraftübertragung und ihrer Betätigung, die sich zwischen dem Getriebeausgang und den Antriebsrädern befinden. Unmittelbar zur Kraftübertragung gehören:
- alle der Funktionsfähigkeit der Kraftübertragung dienenden Messfühler, Sensoren, Wellendichtringe, Achsmanschetten sowie elektrische und elektronische Bauteile (auch Steuergerät)
- alle Arten von Verteiler-, Untersetzungs-, Sperr- und Differentialgetrieben, soweit sie zum serienmäßigen Ausstattungsumfang gehören