Sparerpauschbetrag / Freistellungsauftrag: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 21. Mai 2017, 17:24 Uhr

Bei dem Sparerpauschbetrag handelt es sich um einen Freibetrag der Kapitaleinkünfte steuerfrei stellt.

Der Sparerpauschbetrag beträgt für Alleinstehende in XXX 2017 € XXX 801 und für gemeinsam Veranlagte € XXX 1602.

Der Veranlagte kann einen Freistellungsauftrag stellen. Der Freistellungsauftrag (FSA) dann dient dazu, dass von den Kapitalerträgen keine Kapitalertragssteuer durch das Kreditinstitut vorgenommen und an den Fiskus abgeführt werden. Somit wird im laufenden Jahr die Besteuereung bereits berücksichtigt. Der Freistellungsauftrag muss jährlich neu gestellt werden.

Entwicklung Sparerfreibetrag / Sparerpauschbetrag
Jahr Freibetrag pro Person Werbungskosten-
pauschale
Bemerkung
2002 bis 2003 1.550 € 51 € Sparerfreibetrag
plus Werbungskosten-
pauschale
2004 bis 2006 1.370 € 51 €
2007 bis 2008 750 € 51 €
seit 2009 801 € Sparer-Pauschbetrag

👁 Siehe auch: Abgeltungssteuer / Kapitalertragssteuer
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