Gesetzliche Haftung: Unterschied zwischen den Versionen

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Die gesetzliche Haftung, deliktische Haftung, ist dem Zivilrecht zuzuordnen. Im Einzelfall kann diese durch Vertragsvereinbarungen begrenzt und auch erweitert werden. '''Die gesetzliche Haftung ist''' im Rahmen der Tarifangebote des Versicherers, im Gegensatz zur vertraglichen Haftung, '''versicherbar'''.
Die gesetzliche Haftung, deliktische Haftung, ist dem Zivilrecht zuzuordnen. Im Einzelfall kann diese durch Vertragsvereinbarungen begrenzt und auch erweitert werden. '''Die gesetzliche Haftung ist''' im Rahmen der Tarifangebote des Versicherers, im Gegensatz zur vertraglichen Haftung, '''versicherbar'''.


👁 Siehe auch: [[vertragliche Haftung]]
👁 Siehe auch: [[vertragliche Haftung]]<br />
Schlagwort: Haftung, gesetzliche Haftung, deliktische Haftung, vertragliche Haftung
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Version vom 27. Mai 2017, 15:22 Uhr

Die gesetzliche Haftung, deliktische Haftung, ist dem Zivilrecht zuzuordnen. Im Einzelfall kann diese durch Vertragsvereinbarungen begrenzt und auch erweitert werden. Die gesetzliche Haftung ist im Rahmen der Tarifangebote des Versicherers, im Gegensatz zur vertraglichen Haftung, versicherbar.

👁 Siehe auch: vertragliche Haftung
Schlagwort: Haftung, gesetzliche Haftung, deliktische Haftung, vertragliche Haftung


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