Vertragliche Haftung: Unterschied zwischen den Versionen
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Der vertraglichen Haftung liegen Vereinbarungen zwischen zwei Parteien (Auftraggeber u. Auftragnehmer) zugrunde. | Der vertraglichen Haftung liegen Vereinbarungen zwischen zwei Parteien (Auftraggeber u. Auftragnehmer) zugrunde. |
Version vom 27. Mai 2017, 15:23 Uhr
Der vertraglichen Haftung liegen Vereinbarungen zwischen zwei Parteien (Auftraggeber u. Auftragnehmer) zugrunde. Wird die Leistung nicht erbracht oder sie ist mangelhaft oder wird zu spät erbracht, löst dies ggf. Schadenersatzanspüche aus. Die vertragliche Haftung, im Gegensatz zur gesetzlichen Haftung, ist i.d.R. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen,Voraussetzung die vertragsgemäßen Vereinbarungen gehen über die gesetzliche Haftpflicht hinaus.
Einige wenige Versicherer bieten auch Deckung für die vertragliche Haftung.
👁 Siehe auch: gesetzliche Haftung
Schlagwort: Haftung, vertragliche Haftung, gesetzliche Haftung