Kfz Versicherung, Regress: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Versicherungen.org Wiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Zeile 7: Zeile 7:




[[Informationssystem Kfz Versicherung | Alle Einträge zur '''Kfz Versicherung''' anzeigen]] <br />
Schlagwort: Regressanspruch, Regressansprüche
Schlagwort: Regressanspruch, Regressansprüche
<center>{{BimpimV02}}
-.-.-.-
[[Category:Kfz Versicherung]][[Category:BIM]][[Category:PIM]]
[[Category:Kfz Versicherung]]

Version vom 29. Mai 2017, 07:05 Uhr

Bei schwerwiegenden Verletzungen der Obliegenheiten kann der Versicherer den Versicherungsnehmer bis zu 5.000 € in Regress nehmen. Dies geschieht z.B. bei der Verursachung eines Unfalls unter Alkoholeinwirkung. Der Versicherer leistet an den Geschädigten und holt sich bis zu 5.000 € im Regress das Geld zurück.


Bundesgerichtshof 11-01- 2012 (IV ZR 251/10): „Der Versicherer kann bei grob fahrlässiger Verletzung einer vertraglichen Obliegenheit durch den Versicherungsnehmer in Ausnahmefällen die Leistung vollständig versagen ( Kürzung auf null bei absoluter Fahruntüchtigkeit). Diesen Grundsatz hatte der BGH (wortgleich) schon am 22.06.2011 (IV ZR 225/10) aufgestellt.


Alle Einträge zur Kfz Versicherung anzeigen
Schlagwort: Regressanspruch, Regressansprüche


Bim pim v02.png

















-.-.-.-