Kfz Versicherung, Winterschaden: Unterschied zwischen den Versionen

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* '''Die Haftung der Kommunen'''<br />
* '''Die Haftung der Kommunen'''<br />
Die Kommunen (Gemeinden und Städte) sind zur Instandhaltung der Strassen verpflichtet. Sind Strassenschäden erkennbar, werden diese durch Warnhinweise / Warnschilder bzw. auch Geschwindigkeitsbegrenzungen gekennzeichnet. Es ist daher nicht einfach den Kommunen eine Versäumnis bei der Verkehrssicherungspflicht nachzuweisen. Gelingt dies dennoch, so sind die Erfolgsaussichten vor Gericht gegeben.
Die Kommunen (Gemeinden und Städte) sind zur Instandhaltung der Strassen verpflichtet. Sind Strassenschäden erkennbar, werden diese durch Warnhinweise / Warnschilder bzw. auch Geschwindigkeitsbegrenzungen gekennzeichnet. Es ist daher nicht einfach den Kommunen eine Versäumnis bei der Verkehrssicherungspflicht nachzuweisen. Gelingt dies dennoch, so sind die Erfolgsaussichten vor Gericht gegeben.


* '''Haftung durch die Vollkaskoversicherung'''<br />
* '''Haftung durch die Vollkaskoversicherung'''<br />
kommt dann in Frage, wenn Sie einen Dritten schädigen. Beispiel: Kontrollverlust über das Kfz wegen eines Schlaglochs und Schädigung eines Dritten.
kommt dann in Frage, wenn Sie einen Dritten schädigen. Beispiel: Kontrollverlust über das Kfz wegen eines Schlaglochs und Schädigung eines Dritten.
   
   
* '''Winterschaden / Bagatellschaden doch besser selbst bezahlen'''<br />
* '''Winterschaden / Bagatellschaden doch besser selbst bezahlen'''<br />
Bagatellschäden von wenigen hundert Euro trägt man am besten selbst, wenn sich durch Rückstufung in der Schadenfreiheitsklasse eine neue Einstufung von Nachteil ist.
Bagatellschäden von wenigen hundert Euro trägt man am besten selbst, wenn sich durch Rückstufung in der Schadenfreiheitsklasse eine neue Einstufung von Nachteil ist.

Aktuelle Version vom 30. Mai 2017, 10:21 Uhr

Schäden am Auto an den Reifen, den Felgen, den Stossdämpfern und der Radaufhängung sind oftmals Folgen des Winters.

  • Die Haftung der Kommunen

Die Kommunen (Gemeinden und Städte) sind zur Instandhaltung der Strassen verpflichtet. Sind Strassenschäden erkennbar, werden diese durch Warnhinweise / Warnschilder bzw. auch Geschwindigkeitsbegrenzungen gekennzeichnet. Es ist daher nicht einfach den Kommunen eine Versäumnis bei der Verkehrssicherungspflicht nachzuweisen. Gelingt dies dennoch, so sind die Erfolgsaussichten vor Gericht gegeben.

  • Haftung durch die Vollkaskoversicherung

kommt dann in Frage, wenn Sie einen Dritten schädigen. Beispiel: Kontrollverlust über das Kfz wegen eines Schlaglochs und Schädigung eines Dritten.

  • Winterschaden / Bagatellschaden doch besser selbst bezahlen

Bagatellschäden von wenigen hundert Euro trägt man am besten selbst, wenn sich durch Rückstufung in der Schadenfreiheitsklasse eine neue Einstufung von Nachteil ist.