Wasserschaden: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 24. Oktober 2016, 12:13 Uhr
Wasserschaden
Täglich ereignen sich ca. 4.000 Wasserschäden, also alle 25 Sekunden ein Schaden.
- Schäden durch eigenes Leitungswasser zahlt die Hausratversicherung und Gebäudeversicherung
- Schäden durch fremdes Leitungswasser zahlt die Privathaftpflichtversicherung des Verursachers
- Schäden durch Abwässer zahlt die Hausratversicherung und Gebäudeversicherung (bei Schaden in Haus oder Wohnung)
- Schäden durch Hochwasser zahlt die Elementarversicherung
- Schäden durch Rückstau zahlt die Elementarversicherung
Die folgenden Schäden sind i.d.R. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen, können aber teilweise mit den Deckungserweiterungsmöglichkeiten mitversichert werden.
- Plansch- und Reinigungswasser,
- aufsteigendes Grundwasser,
- Rückstau der Kanalisation,
- Wasseraustritt aus einem Aquarium,
- Wasseraustritt aus einem Wasserbett.
Schlagwort: Wasserschaden, Wasserschäden, Wasseraustritt, Rohrbruch, Überlauf,
Rückstau, Leitungswasser, Abwasser