Umsatzsteuer Identifikationsnummer: Unterschied zwischen den Versionen
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Unternehmer und juristische Personen die umsatzsteuerpflichtig und in Europa ländergübergreifend tätig sind, werden mit der Umsatzsteuer Identifikationsnummer (USt-IdNr.) gekennzeichnet. | |||
Die USt-IdNr. wird auf Antrag vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) erteilt. Grundlage ist das Umsatzsteuergesetz (UStG) § 27. | |||
Aktuelle Version vom 11. Juni 2017, 16:21 Uhr
Unternehmer und juristische Personen die umsatzsteuerpflichtig und in Europa ländergübergreifend tätig sind, werden mit der Umsatzsteuer Identifikationsnummer (USt-IdNr.) gekennzeichnet.
Die USt-IdNr. wird auf Antrag vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) erteilt. Grundlage ist das Umsatzsteuergesetz (UStG) § 27.
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