Umsatzsteuer Identifikationsnummer: Unterschied zwischen den Versionen

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Unternehmer und juristische Personen die umsatzsteuerpflichtig und in Europa ländergübergreifend tätig sind, werden mit der Umsatzsteuer Identifikationsnummer (Ustident) gekennzeichnet.  
Unternehmer und juristische Personen die umsatzsteuerpflichtig und in Europa ländergübergreifend tätig sind, werden mit der Umsatzsteuer Identifikationsnummer (USt-IdNr.) gekennzeichnet.
 
Die USt-IdNr. wird auf Antrag vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) erteilt. Grundlage ist das Umsatzsteuergesetz (UStG) § 27.





Aktuelle Version vom 11. Juni 2017, 16:21 Uhr

Unternehmer und juristische Personen die umsatzsteuerpflichtig und in Europa ländergübergreifend tätig sind, werden mit der Umsatzsteuer Identifikationsnummer (USt-IdNr.) gekennzeichnet.

Die USt-IdNr. wird auf Antrag vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) erteilt. Grundlage ist das Umsatzsteuergesetz (UStG) § 27.


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