Krankenversicherung private, Garantiezins: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 12. Juni 2017, 12:28 Uhr
Das Bundesfinanzministerium legt den Zinssatz (Höchstrechnungszins, Höchstzinssatz) fest, den die Krankenversicherer bei der Berechnung der Deckungsrückstellungen maximal in Ansatz bringen dürfen.
Für die private Krankenversicherungen beträgt der Garantiezins gemäss Kalkulationsverordnung für das Jahr XXX2017, XXX 3,5 %
⚠️ Siehe auch: Höchstrechnungszins / Entwicklung
Schlagwort: private Krankenversicherung Garantiezins, Krankenversicherung Garantiezins, Garantiezinssatz, Rechnungszins, Höchstzinssatz, Höchstrechnungszins
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