Einbruchdiebstahl, Beraubung, einfacher Diebstahl: Unterschied zwischen den Versionen

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Einbruchdiebstahl, Beraubung, einfacher Diebstahl <br />
Zu unterscheiden ist zwischen dem '''einfachen Diebstahl''', dem '''Einbruchdiebstahl''' und der '''Beraubung'''.


Zu unterscheiden ist zwischen dem einfachen Diebstahl, dem Einbruchdiebstahl und der Beraubung.


Der '''einfache Diebstahl''' trägt nicht das Merkmal der Gewalt und des Einbruchs. Hierzu zählen der Trickdiebstahl, Taschendiebstahl und die Entwendung von Gegenständen aus dem Kfz und aus Gebäuden. Der einfache Diebstahl  '''ist i.d.R. Nicht versichert'''.  
- Ein '''Einbruchdiebstahl''' ist das gewaltsame Eindringen in ein Gebäude (oder auch das Aufbrechen eines Behältnisses). Dies '''ist versichert'''.<br />


Als '''Einbruchdiebstahl''' wird das gewaltsame Eindringen in ein Gebäude (oder auch das Aufbrechen eines Behältnisses) bezeichnet. Der Einbruchdiebstahl '''ist versichert'''.
- Die '''Beraubung''' trägt das Merkmal der Androhung, Anwendung von Gewalt. Entreiss-Diebstahl zählt ebenfalls dazu. Dies '''ist versichert'''.<br />


Die '''Beraubung''' trägt das Merkmal der  Androhung oder Anwendung von Gewalt. Entreiss-Diebstahl zählt ebenfalls dazu. Die Beraubung '''ist versichert'''.
- Der '''einfache Diebstahl''' trägt nicht das Merkmal der Gewalt und des Einbruchs. Hierzu zählen der Trickdiebstahl, Taschendiebstahl und die Entwendung von Gegenständen aus dem Kfz und aus Gebäuden. Dies ist ''' i.d.R. nicht versichert'''.  


Nicht automatisch versichert ist der Einbruchdiebstahl aus Luft-, Wasser- und Motorfahrzeugen.
- Der '''Einbruchdiebstahl aus Luft-, Wasser- und Motorfahrzeugen''' ist '''nicht automatisch versichert.'''




Schlagwort: Diebstahl, einfacher Diebstahl, Beraubung, Trickdiebstahl, Taschendiebstahl
Schlagwort: Diebstahl, einfacher Diebstahl, Beraubung, Trickdiebstahl, Taschendiebstahl<br />


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Aktuelle Version vom 13. Juni 2017, 20:55 Uhr

Zu unterscheiden ist zwischen dem einfachen Diebstahl, dem Einbruchdiebstahl und der Beraubung.


- Ein Einbruchdiebstahl ist das gewaltsame Eindringen in ein Gebäude (oder auch das Aufbrechen eines Behältnisses). Dies ist versichert.

- Die Beraubung trägt das Merkmal der Androhung, Anwendung von Gewalt. Entreiss-Diebstahl zählt ebenfalls dazu. Dies ist versichert.

- Der einfache Diebstahl trägt nicht das Merkmal der Gewalt und des Einbruchs. Hierzu zählen der Trickdiebstahl, Taschendiebstahl und die Entwendung von Gegenständen aus dem Kfz und aus Gebäuden. Dies ist i.d.R. nicht versichert.

- Der Einbruchdiebstahl aus Luft-, Wasser- und Motorfahrzeugen ist nicht automatisch versichert.


Schlagwort: Diebstahl, einfacher Diebstahl, Beraubung, Trickdiebstahl, Taschendiebstahl


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