Hausratversicherung, Fahrrad: Unterschied zwischen den Versionen

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Hausratversicherung, Fahrrad<br />


Hausratversicherung, Fahrrad<br />
Das Fahrrad gehört zu den mitversicherten Sachen des Haushalts sofern es am Versicherungsort in einem geschlossenem Raum steht.
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Version vom 25. Oktober 2016, 06:20 Uhr

Hausratversicherung, Fahrrad

Das Fahrrad gehört zu den mitversicherten Sachen des Haushalts sofern es am Versicherungsort in einem geschlossenem Raum steht.


Das kommt darauf an. So lange das Rad am Versicherungs­ort in einem geschlossenen Raum steht, wird es behandelt wie anderer Hausrat auch. Es ist also versichert. Wer nur dort parkt, kann also beruhigt sein. Das gilt aber nicht, wenn es draußen abge­stellt wird. Steht das Rad vor dem Kino oder der Uni, greift die Versicherung nur, wenn zusätzlicher Fahr­radschutz vereinbart ist. Es muss dann gegen Beitrags­zuschlag ausdrück­lich in den Vertrag aufgenommen werden. Meist ist es dann mit 5 bis 10 Prozent der Versicherungs­summe geschützt, je nach Anbieter und Tarif. Bei 50 000 Euro Versicherungs­summe wäre Fahr­raddiebstahl dann mit 2 500 bis 5 000 Euro versichert. Im

jüngsten Test Hausratversicherungen haben wir nur Tarife verglichen, die den Diebstahl von Fahr­rädern von der Straße mit mindestens 2 000 Euro einschließen. Für ein Rad im Wert von 2 000 Euro kostet das bei güns­tigen Anbietern je nach Region 20 bis 40 Euro Aufpreis pro Jahr – in teuren Verträgen manchmal mehr als das Dreifache. Die Summe gilt pro Fall: Werden bei einem Ausflug alle Räder einer Familie gestohlen, gibt es ebenfalls nur 2 000 Euro. Achtung: Einige Tarife schließen den Schutz zwischen 22 und 6 Uhr aus – es sei denn, das Rad stand in einem verschlossenen Raum oder war in Gebrauch und stand vor der Kneipe. Besser sind Policen ohne diese Einschränkung.XXX

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