Hausratversicherung, Vandalismus: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 18. Juni 2017, 09:23 Uhr
Vandalismusschäden sind in der Hausratversicherung mitversichert.
Voraussetzung: die Schäden wurden während oder nach einem Einbruch angerichtet.
Eine eingeworfene Scheibe fällt demnach nicht unter den Versicherungsschutz.
👁 Siehe auch: Vandalismusschaden
Schlagwort: Vandalismus
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