Hausratversicherung, Vorsorgeversicherung: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 18. Juni 2017, 10:06 Uhr
Erhöht sich durch Neuanschaffungen der Wert des Hausrates entstünde eine Unterversicherung. Durch die Vorsorgeversicherung (keine eigenständige Versicherung) erhöht sich automatisch die vereinbarte Versicherungssumme bis zu 10%. Der VN hat die Erhöhung des Hausratwertes innerhalb einer Frist von drei Monaten dem Versicherer zu melden. Es erfolgt dann eine Beitragsanpassung. Kommt es im gleichen Versicherungsjahr zu weiteren Werterhöhungen, sind diese bis zum Ablauf der Versicherungsperiode versichert.
Schlagwort: Vorsorgeversicherung, Vorsorge, Erhöhung des Hausratwertes
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