Tierhaftpflichtversicherung: Unterschied zwischen den Versionen

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XYZ
 
Die Tiefhalterhaftpflichtversicherung bietet Versicherungsschutz bei Personenschäden und Sachschäden im Rahmen der vereinbarten Versicherungssummen. Versichert werden kann die Haltung von
 
* Hunden
* Pferden,
 
die zu privaten Zwecken genutzt werden.
 
'''Versicherte Risiken / Gefahren in der Tierhalterhaftpflichtversicherung'''
 
* Fremdreiterrisiko (inkl. Ansprüche gegen den Versicherungsnehmer)
* Reitbeteiligungen (inkl. Ansprüche gegen den Versicherungsnehmer, Forderungsausfalldeckung für Pferdehalter)
* Schlitten- und Kutschfahrten
* Teilnahme an Turnieren (ohne Rennen)
* Mietsachschäden
* Schäden am geliehenen oder gemieteten Pferdetransportanhänger
* Flurschäden
* gewollte und ungewollte Deckakte
* Auslandsschäden
* Reiten mit und ohne Sattel
 
'''versicherte Leistungen im Versicherungsfall'''
 
* Prüfung der Schadensersatzverpflichtung
* finanzielle Wiedergutmachung der berechtigten Schadensersatzforderungen
* Abwehr von unberechtigten Schadensersatzforderungen

Version vom 19. Juni 2017, 14:34 Uhr

XYZ

Die Tiefhalterhaftpflichtversicherung bietet Versicherungsschutz bei Personenschäden und Sachschäden im Rahmen der vereinbarten Versicherungssummen. Versichert werden kann die Haltung von

  • Hunden
  • Pferden,

die zu privaten Zwecken genutzt werden.

Versicherte Risiken / Gefahren in der Tierhalterhaftpflichtversicherung

  • Fremdreiterrisiko (inkl. Ansprüche gegen den Versicherungsnehmer)
  • Reitbeteiligungen (inkl. Ansprüche gegen den Versicherungsnehmer, Forderungsausfalldeckung für Pferdehalter)
  • Schlitten- und Kutschfahrten
  • Teilnahme an Turnieren (ohne Rennen)
  • Mietsachschäden
  • Schäden am geliehenen oder gemieteten Pferdetransportanhänger
  • Flurschäden
  • gewollte und ungewollte Deckakte
  • Auslandsschäden
  • Reiten mit und ohne Sattel

versicherte Leistungen im Versicherungsfall

  • Prüfung der Schadensersatzverpflichtung
  • finanzielle Wiedergutmachung der berechtigten Schadensersatzforderungen
  • Abwehr von unberechtigten Schadensersatzforderungen