Hausratversicherung, Aussenversicherung: Unterschied zwischen den Versionen
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Im Rahmen der Außenversicherung (erweiterter Versicherungsort) ist teilweise der in der Police genannte Versicherungsort erweitert und damit persönlicher Hausrat, der sich beispielsweise '''vorübergehend (nicht dauerhaft)''' in einer Ferienwohnung befindet – im Rahmen des jeweiligen Versicherungsvertrages – mitversichert werden. <br /> | Im Rahmen der Außenversicherung (erweiterter Versicherungsort) ist teilweise der in der Police genannte Versicherungsort erweitert und damit persönlicher Hausrat, der sich beispielsweise '''vorübergehend (nicht dauerhaft)''' in einer Ferienwohnung befindet – im Rahmen des jeweiligen Versicherungsvertrages – mitversichert werden. <br /> | ||
Die Außenversicherung gilt weltweit und für einen Zeitraum von meistens drei Monaten. Es ist aber zu beachten, dass bei einer Reise, die von vorneherein für vier Monate geplant ist, auch in den ersten drei Monaten kein Versicherungsschutz besteht.<br /> | '''Die Außenversicherung gilt weltweit und für einen Zeitraum von meistens drei Monaten'''. Es ist aber zu beachten, dass bei einer Reise, die von vorneherein für vier Monate geplant ist, auch in den ersten drei Monaten kein Versicherungsschutz besteht.<br /> | ||
Version vom 26. Oktober 2016, 06:41 Uhr
Hausratversicherung, Aussenversicherung
Im Rahmen der Außenversicherung (erweiterter Versicherungsort) ist teilweise der in der Police genannte Versicherungsort erweitert und damit persönlicher Hausrat, der sich beispielsweise vorübergehend (nicht dauerhaft) in einer Ferienwohnung befindet – im Rahmen des jeweiligen Versicherungsvertrages – mitversichert werden.
Die Außenversicherung gilt weltweit und für einen Zeitraum von meistens drei Monaten. Es ist aber zu beachten, dass bei einer Reise, die von vorneherein für vier Monate geplant ist, auch in den ersten drei Monaten kein Versicherungsschutz besteht.
Siehe auch: Versicherungsort
Schlagwort: Aussenversicherung, Versicherungsort, erweiterter Versicherungsort