Unfallversicherung private, Definition Unfall: Unterschied zwischen den Versionen

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Nach der Begriffsdefinition der Versicherer: "Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet."
Nach der Definition der Versicherer: '''"Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet."
 
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Version vom 25. Juni 2017, 06:46 Uhr

Nach der Definition der Versicherer: "Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet."


Schlagwort: Unfallversicherung private, private Unfallversicherung, wann liegt ein Unfall vor