Berufshaftpflichtversicherungsvergleich, VERSICHERUNGSVERGLEICH Architekt / Ingenieur: Unterschied zwischen den Versionen

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XYZ
 
Die Berufshaftpflichtversicherung für Architekten und Ingenieure ist die gesetzliche Haftpflichtversicherung des Versicherungsnehmers, die die finanziellen Folgen aufgrund von Verstößen im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit versichert.
 
'''Unter den Versicherungsschutz fallen'''
 
* Personenschäden
* Sachschäden
* Vermögensschäden
 
Die Berufshaftpflichtversicherung für Architekten und Ingenieure kann erweitert werden für nachfolgende Tätigkeiten bzw. Schäden durch.
 
* Generalübernehmer
* Bauträger
* Bauherr
* Partnergesellschaften
* Planungsringe
* Arbeitsgemeinschaften
* Generalplaner
* Projektsteuerer
* Technische Immobilienbewertung (Due Diligence)
* Technisches Facility Management
* Röntgeneinrichtungen
* Elektronische Vermessungsgeräte
* Asbestschäden
* Rechtsberatung
* Rechtsdienstleistung 
* Mediation
* Beratungstätigkeiten gem. VOF (Vergabeordung für freiberufliche Leistungen)
* Beratungstätigkeiten gem, VOL (Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen)
* Beratungstätigkeiten gem, VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen)
* AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz)
* Internetnutzung
* Datenschutz
 
'''Versicherter Personenkreis'''
 
* Versicherungsnehmer
* gesetzliche Vertreter des Versicherungsnehmers
* angestellte Mitarbeiter, Werkstudenten und Praktikanten des Versicherungsnehmers
* freie Mitarbeiter, die in den Betrieb des Versicherungsnehmers eingegliedert sind, auch Zeitarbeitnehmer
* Subunternehmer
* Repräsentanten
 
 
Ve'''Fetter Text'''rsicherungsausschlüsse der Berufshaftpflichtversicherung
 
* Krieg
* Untreue
* Sanktionen
* Vermittlungsgeschäfte
* wissentliche Pflichtverletzungen
* Verzögerung der Leistung
* Selbstvornahme
* Rücktritt vom Vertrag
* Strafen und Geldbußen
* Organschaftliche Tätigkeiten
* Kraftfahrzeuge
* Luftfahrzeuge
* Wasserfahrzeuge
 
'''Beitrag zur Berufshaftpflichtversicherung für Architekten und Ingenieure'''
 
Die Beitragskalkulation zur Berufshaftpflichtversicherung für Architekten / Ingenieure richtet sich
 
* der zu versichernden Tätigkeit
* dem gewünschte Versicherungssumme
* dem Jahresnettohonorarumsatz
* evtl. Deckungserweiterungen

Version vom 26. Juni 2017, 13:49 Uhr

XYZ

Die Berufshaftpflichtversicherung für Architekten und Ingenieure ist die gesetzliche Haftpflichtversicherung des Versicherungsnehmers, die die finanziellen Folgen aufgrund von Verstößen im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit versichert.

Unter den Versicherungsschutz fallen

  • Personenschäden
  • Sachschäden
  • Vermögensschäden

Die Berufshaftpflichtversicherung für Architekten und Ingenieure kann erweitert werden für nachfolgende Tätigkeiten bzw. Schäden durch.

  • Generalübernehmer
  • Bauträger
  • Bauherr
  • Partnergesellschaften
  • Planungsringe
  • Arbeitsgemeinschaften
  • Generalplaner
  • Projektsteuerer
  • Technische Immobilienbewertung (Due Diligence)
  • Technisches Facility Management
  • Röntgeneinrichtungen
  • Elektronische Vermessungsgeräte
  • Asbestschäden
  • Rechtsberatung
  • Rechtsdienstleistung
  • Mediation
  • Beratungstätigkeiten gem. VOF (Vergabeordung für freiberufliche Leistungen)
  • Beratungstätigkeiten gem, VOL (Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen)
  • Beratungstätigkeiten gem, VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen)
  • AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz)
  • Internetnutzung
  • Datenschutz

Versicherter Personenkreis

  • Versicherungsnehmer
  • gesetzliche Vertreter des Versicherungsnehmers
  • angestellte Mitarbeiter, Werkstudenten und Praktikanten des Versicherungsnehmers
  • freie Mitarbeiter, die in den Betrieb des Versicherungsnehmers eingegliedert sind, auch Zeitarbeitnehmer
  • Subunternehmer
  • Repräsentanten


VeFetter Textrsicherungsausschlüsse der Berufshaftpflichtversicherung

  • Krieg
  • Untreue
  • Sanktionen
  • Vermittlungsgeschäfte
  • wissentliche Pflichtverletzungen
  • Verzögerung der Leistung
  • Selbstvornahme
  • Rücktritt vom Vertrag
  • Strafen und Geldbußen
  • Organschaftliche Tätigkeiten
  • Kraftfahrzeuge
  • Luftfahrzeuge
  • Wasserfahrzeuge

Beitrag zur Berufshaftpflichtversicherung für Architekten und Ingenieure

Die Beitragskalkulation zur Berufshaftpflichtversicherung für Architekten / Ingenieure richtet sich

  • der zu versichernden Tätigkeit
  • dem gewünschte Versicherungssumme
  • dem Jahresnettohonorarumsatz
  • evtl. Deckungserweiterungen