Privathaftpflichtversicherung, Bauherr / Bauvorhaben: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Versicherungsschutz bis zu ca. 25.000 € Bauvorhaben ist i.d.R. in der Privathaftpflichversicherung eingeschlossen. Diese Versicherung ist zeitlich befristet (maximal 12 Monate, von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich).'''  <br />
'''Versicherungsschutz bis zu ca. 25.000 € Bauvorhaben ist i.d.R. in der Privathaftpflichversicherung eingeschlossen. Diese Versicherung ist zeitlich befristet (maximal 12 Monate, von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich).'''  <br />


Kommen auf einer Baustelle Personen zu Schaden, so trägt der Bauherr die volle Verantwortung. Durch Architekten, Bauunternehmer und Handwerker wird der Bauherr nicht von seiner Sorgfaltspflicht entbunden. Als Bauherr haben Sie die Gefahrenstelle veranlasst und tragen somit auch die Verantwortung und haften im Schadenfall.
Kommen auf einer Baustelle Personen zu Schaden, so trägt der Bauherr die volle Verantwortung. Durch Architekten, Bauunternehmer und Handwerker wird der Bauherr nicht von seiner Sorgfaltspflicht entbunden. Als Bauherr haben Sie die Gefahrenstelle veranlasst und tragen somit auch die Verantwortung und haften im Schadenfall.<br />


Versicherungsschutz besteht wenn der Bauherr seiner
'''Versicherungsschutz besteht wenn der Bauherr seiner'''


- Verkehrssicherungspflicht (Baustelle, Zufahrt, Materiallager),<br />
- Verkehrssicherungspflicht (Baustelle, Zufahrt, Materiallager),<br />

Version vom 27. Juni 2017, 11:02 Uhr

Versicherungsschutz bis zu ca. 25.000 € Bauvorhaben ist i.d.R. in der Privathaftpflichversicherung eingeschlossen. Diese Versicherung ist zeitlich befristet (maximal 12 Monate, von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich).

Kommen auf einer Baustelle Personen zu Schaden, so trägt der Bauherr die volle Verantwortung. Durch Architekten, Bauunternehmer und Handwerker wird der Bauherr nicht von seiner Sorgfaltspflicht entbunden. Als Bauherr haben Sie die Gefahrenstelle veranlasst und tragen somit auch die Verantwortung und haften im Schadenfall.

Versicherungsschutz besteht wenn der Bauherr seiner

- Verkehrssicherungspflicht (Baustelle, Zufahrt, Materiallager),
- Auswahlpflicht (er muß geeignete Architekten und Handwerker auswählen),
- Überwachungspflicht (Unfallgefahr auf der Baustelle)

nicht ausreichend nachkommt.

⚠️ Kommt das Bauvorhaben teurer und/oder dauert länger an, ist der Abschluss einer separaten Bauherrenhaftpflichtversicherung Notwendig.


👁 Siehe auch: Bauherrenhaftpflichtversicherung
👁 Siehe auch: Merkblatt Bauherren


Schlagwort: Bauvorhaben, Bauherrenhaftpflicht