Bereicherungsverbot: Unterschied zwischen den Versionen

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Ist die Versicherungssumme höher als der Versicherungswert, besteht vonseiten des Versicherers keine Verpflichtung, mehr als den Betrag des Schadens an den VN zu zahlen
Ist die Versicherungssumme höher als der Versicherungswert, besteht vonseiten des Versicherers keine Verpflichtung, mehr als den Betrag des Schadens an den VN zu zahlen,


Siehe dazu § 55 Versicherungsvertragsgesetz (VVG)
Siehe dazu § 55 Versicherungsvertragsgesetz (VVG)

Version vom 7. Juli 2017, 20:17 Uhr

Ist die Versicherungssumme höher als der Versicherungswert, besteht vonseiten des Versicherers keine Verpflichtung, mehr als den Betrag des Schadens an den VN zu zahlen,

Siehe dazu § 55 Versicherungsvertragsgesetz (VVG)

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