Berufshaftpflichtversicherung / Vermögensschadenhaftpflicht: Unterschied zwischen den Versionen
Meier (Diskussion | Beiträge) |
|||
Zeile 6: | Zeile 6: | ||
Deutlich wird dies, wenn man sich die entsprechenden Berufe anschaut.
Rechtsanwälte, Steuerberater, Notare, Versicherungsmakler, Rentenberater, Wirtschaftsprüfer, die Ärzteschaft, Physiotherapeuten, Krankengymnasten, Heilpraktikern wie auch Lehrer und weitere benötigen die Berufshaftpflichtversicherung. Für viele dieser Berufe (überwiegend Kammerberufe) besteht eine Versicherungspflicht.<br /> | Deutlich wird dies, wenn man sich die entsprechenden Berufe anschaut.
Rechtsanwälte, Steuerberater, Notare, Versicherungsmakler, Rentenberater, Wirtschaftsprüfer, die Ärzteschaft, Physiotherapeuten, Krankengymnasten, Heilpraktikern wie auch Lehrer und weitere benötigen die Berufshaftpflichtversicherung. Für viele dieser Berufe (überwiegend Kammerberufe) besteht eine Versicherungspflicht.<br /> | ||
Die Berufshaftpflichtversicherung und Betriebshaftpflichtversicherung lässt sich leistungsmässig nicht immer eindeutig voneinander trennen. Versicherer bieten '''Tarife''' an, '''die''' auch beide Bereiche beinhalten, also außer den Vermögensschäden '''auch die Sach- und Personenschäden abdecken'''. <br /> | ⚠️ Die Berufshaftpflichtversicherung und Betriebshaftpflichtversicherung lässt sich leistungsmässig nicht immer eindeutig voneinander trennen. Versicherer bieten '''Tarife''' an, '''die''' auch beide Bereiche beinhalten, also außer den Vermögensschäden '''auch die Sach- und Personenschäden abdecken'''. <br /> | ||
Eine besondere Form der Berufshaftpflichtversicherung, Vermögensschadenhaftpflichtversicherung stellt die D&O Versicherung (Managerhaftpflichtversicherung) dar.<br /> | Eine besondere Form der Berufshaftpflichtversicherung, Vermögensschadenhaftpflichtversicherung stellt die D&O Versicherung (Managerhaftpflichtversicherung) dar.<br /> |
Version vom 19. Juli 2017, 06:05 Uhr
SUCHE im Titel+Inhalt: "Suchwort" |Lupe| ► mach mehr mit bimpim ► Seite empfehlen
Die Berufshaftpflichtversicherung (auch als Vermögensschadenhaftpflichtversicherung bezeichnet) dient der Vorsorge für bestimmte Berufsträger. Der Begriff "Beruf" sagt dies bereits aus. Der Haftpflichtschutz wird hier überwiegend an der Person mit dem speziellen Beruf festgemacht. In erster Linie (aber nicht ausschliesslich) sind Beratungs-, Planungs- und Behandlungsfehler, die zu Vermögensschäden führen, versichert.
Deutlich wird dies, wenn man sich die entsprechenden Berufe anschaut.
Rechtsanwälte, Steuerberater, Notare, Versicherungsmakler, Rentenberater, Wirtschaftsprüfer, die Ärzteschaft, Physiotherapeuten, Krankengymnasten, Heilpraktikern wie auch Lehrer und weitere benötigen die Berufshaftpflichtversicherung. Für viele dieser Berufe (überwiegend Kammerberufe) besteht eine Versicherungspflicht.
⚠️ Die Berufshaftpflichtversicherung und Betriebshaftpflichtversicherung lässt sich leistungsmässig nicht immer eindeutig voneinander trennen. Versicherer bieten Tarife an, die auch beide Bereiche beinhalten, also außer den Vermögensschäden auch die Sach- und Personenschäden abdecken.
Eine besondere Form der Berufshaftpflichtversicherung, Vermögensschadenhaftpflichtversicherung stellt die D&O Versicherung (Managerhaftpflichtversicherung) dar.
► VERSICHERUNGSVERGLEICH online starten
► jetzt Angebot anfordern / kostenfrei und unverbindlich
► zu meinen Verträgen / bimpim
Schlagwort: Berufshaftpflicht, Berufshaftpflichtversicherung, Vermögensschadenhaftpflichtversicherung, Betriebshaftpflicht, Betriebshaftpflichtversicherung, Kammerberufe Versicherungspflicht
< zurück Einträge vorwärts > Alle Einträge zur Berufshaftpflichtversicherung anzeigen zur Hauptseite
Tel.: 08105 - 778960
info@versicherungsvergleich.de
WhatsApp: 08105 - 7789 881
Sofortanfrage / Angebot
.-.-.-.